AGB TIPTOP CLEANERS - Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
Stand: 01. Januar 2024
Durch das Ausfüllen des Kontaktformulars und die Anforderung eines Angebots auf der Homepage www.tiptopcleaners.ch der Halberg Group GmbH ( „TIPTOP CLEANERS“) akzeptiert der Vertragspartner („Kunde“) vorbehaltlos die folgenden Bestimmungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der oben genannten Homepage in Kraft.
§ 1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen TIPTOP CLEANERS als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch TIPTOP CLEANERS. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Beschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.
§ 2 Ausführung
§ 2.1 Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch TIPTOP CLEANERS weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und TIPTOP CLEANERS festgelegt. TIPTOP CLEANERS verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
§ 2.2 TIPTOP CLEANERS behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehörigen Bildern über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.
§2.3 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen
§ 2.3.1 Füllen von Dübellöcher
Die Dübellöcherfüllung kann als Auftrag an TIPTOP CLEANERS erteilt werden.TIPTOP CLEANERS wird erst am Reinigungstag vor Ort entscheiden, ob das Füllen oder Ausbessern der Löcher durchführbar ist. In der Regel füllt ´TIPTOP CLEANERS 5-20 Dübellöcher pro Mietobjekt. Falls es mehr als 20 Dübellöcher sind empfiehlt TIPTOP CLEANERS, eine Malerfirma damit zu beauftragen und ist nicht verpflichtet den Auftrag für die Dübellöcherfüllung zu übernehmen.
Falls TIPTOP CLEANERS mit dem Füllen der Dübellöcher beauftragt wurde, lehnt TIPTOP CLEANERS jegliche Farbunterschiede oder Unebenheiten an den Wänden ab.
Die Löcher werden nach bestem Wissen und Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert,
welches keine Garantie für einen anfälligen Neuanstrich ist.
Kosten von aufgebotenem Maler oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter,
werden von TIPTOP CLEANERS ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.
§ 2.3.2 Entsorgung
TIPTOP CLEANERS ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.
Die Entsorgung kann zusätzlich gegen Aufpreis gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von
den zu entsorgenden Objekten.
§ 3 Preise und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und
TIPTOP CLEANERS festgelegt. TIPTOP CLEANERS wird mit der Auftragserteilung gemäss gemachter
Offerte mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte
durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm), Zimmeranzahl sowie angegebene
Zusatzleistungen. TIPTOP CLEANERS behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder
eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:
- Entfernungen von Kleberrückstände an Fensterrahmen, Türen und Wänden.
- Fliesenreinigung mit einem Dampfreiniger.
- Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen, Trockner, Fenster usw.
- bei einer Raucherwohnung, übermässigen Kleberesten, extreme Verschmutzungen durch Haustiere usw.
- bei starken Verschmutzungen der Küche, der Küchengeräte, Badezimmer, Fenster, Storen usw.
Bei stärkeren Verschmutzungen, muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl.
Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor
Ort geleistet werden. Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird
der Auftrag seitens TIPTOP CLEANERS abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von
TIPTOP CLEANERS abgelehnt.
§ 4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart am selben Tag, nach beenden der
Reinigungsarbeiten vom Kunden an TIPTOP Cleaners gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in
BAR zu entrichten.
WICHTIG!
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich TIPTOP Cleaners vor, für die Rechnungsstellung und
den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 15.- zzgl. 8.1% MwSt.
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich TIPTOP CLEANERS vor, dem Kunden Mahnspesen von
15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen.
Bei gestellten Rechnungen von TIPTOP CLEANERS dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis
vorgenommen werden.
Ebenfalls behält sich TIPTOP CLEANERS vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als
Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per
Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden, entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet.
Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an TIPTOP CLEANERS entrichtet worden sind
(Barzahlung oder per Bank), behält sich TIPTOP CLEANERS vor, den Auftrag abzulehnen und nicht
auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
§ 5 Versicherungsschutz/Haftung
Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von TIPTOP CLEANERS gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.-- und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.
§ 6 Vertrag und Vertragsdauer
TIPTOP CLEANERS erklärt sich bereit, die gesamte „besenreine Wohnung“, zur Abgabe an die Verwaltung
/ Eigentümerschaft, zu reinigen. Der Vertrag zwischen TIPTOP CLEANERS und dem Kunden hat eine
Laufzeit bis zum Abgabetermin des Kunden für das zu reinigende Objekt an die Verwaltung /
Eigentümerschaft, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 7 Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche
Kündigung von: Mehr und bis zwei (2) Wochen (zehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich
vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen. Vier (4) bis neun (9)
Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 15 % des vertraglich
vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten. Drei (3) bis null (0)
Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 100 % des vertraglich
vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten.
§ 8 Vertragsauflösung von seitens TIPTOP CLEANERS
TIPTOP CLEANERS behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad
(Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messihaushalt, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu
reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenstern,
Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen
gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt
TIPTOP CLEANERS zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.75
sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).
§ 9 Abgabegarantie
Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der
Abgabetermin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb
von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine anfällige
Nachreinigung wird dann dem Kunden verrechnet.
Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich TIPTOP
CLEANERS in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen
Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat TIPTOP CLEANERS das Recht einen attestierten
Gutachter als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung
trägt der Kunde.
Bei stärkeren Verschmutzungen, die nicht vorher angekündigt wurden und gegen Aufpreis entrichtet werden,
kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Findet die Übergabe am Tag der Reinigung statt, informiert
TIPTOP CLEANERS den Kunden und dieser informiert unverzüglich die Verwaltung, so dass der
Übergabetermin um die zusätzlich benötigte Zeit verschoben wird. Ist die Verschiebung nicht möglich,
werden die noch ausstehenden Leistungen von TIPTOP CLEANERS im Anschluss der Übergabe erledigt,
sofern nichts Abweichendes mit dem Kunden besprochen wurde.
§ 10 Reklamationen
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur
Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos!
Reklamationen müssen schriftlich mit Übergabeprotokoll an TIPTOP CLEANERS durch die Verwaltung oder die Mieter gemeldet
werden unmittelbar nach der Reinigung oder nach der Übergabe der Wohnung. Spätere Reklamationen
können nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 11 Zustimmung der AGBs
Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen
Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 Datenschutz
Daten, die TIPTOP CLEANERS zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich
dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. TIPTOP Cleaners ist
verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der
Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von TIPTOP CLEANERS eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für TIPTOP CLEANERS zuständigen Gerichten in Aargau. Es gilt schweizerisches Recht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
TIPTOP CLEANERS Fallenacker 2, 5504 Othmarsingen
E-Mail: [email protected] Telefon: +41796555500 Website: www.tiptopcleaners.ch
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