Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TipTop Cleaners / Halberg Group GmbH
Stand: 1. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsaufträge und Dienstleistungen zwischen TipTop Cleaners / Halberg Group GmbH (nachfolgend „TipTop Cleaners“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Der Vertrag kommt durch Annahme der Offerte, schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der vereinbarten Dienstleistung zustande. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB bilden Bestandteil des Vertrages.
2. Leistungsumfang und Entsorgung
Der Umfang der Reinigungsarbeiten und allfälliger Zusatzleistungen richtet sich nach der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
Leistungen, die nicht in der Offerte aufgeführt sind, sind im vereinbarten Preis nicht enthalten.
Entsorgung: Die Entsorgung von Gegenständen, Müll oder sonstigen Abfällen erfolgt nur, wenn dies vorgängig ausdrücklich vereinbart wurde, und gegen einen entsprechenden Aufpreis.
TipTop Cleaners ist nicht verpflichtet, Gegenstände, Müll oder Abfälle zu entsorgen, die nicht vorgängig angegeben und ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Preise, Preisbasis und Zusatzkosten
Die vereinbarten Preise basieren auf den Angaben des Kunden, insbesondere bezüglich Grösse, Zustand und Verschmutzungsgrad des Objekts sowie der vereinbarten Leistungen.
Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen bei:
- erheblich stärkerer oder aussergewöhnlicher Verschmutzung;
- Kleberückständen an Fenstern, Türen, Böden oder Wänden;
- Raucherwohnungen;
- übermässigen Verschmutzungen durch Haustiere;
- nicht angegebenen Räumen, Geräten oder Flächen;
- Spezialreinigungen;
- zusätzlichem Einsatz von Maschinen oder Dampfreinigern.
Wird vor Ort festgestellt, dass der tatsächliche Zustand, Verschmutzungsgrad oder Arbeitsaufwand erheblich von den Angaben des Kunden bzw. den Grundlagen der Offerte abweicht, kann TipTop Cleaners einen angemessenen Zusatzaufwand bzw. eine Zusatzpauschale berechnen oder eine angepasste bzw. neue Offerte erstellen.
Bei einer solchen erheblichen Abweichung entfällt die vereinbarte Abgabegarantie für den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang automatisch.
4. Zahlung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der vereinbarte Betrag spätestens am Tag der Reinigung bzw. nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten fällig.
Die Zahlung kann bar gegen Quittung oder nach vorheriger Vereinbarung per Überweisung erfolgen.
Bei Zahlungsverzug können angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden.
Findet die Wohnungsabgabe bzw. Übergabe an einem anderen Tag als die Reinigung statt und ist die erneute Anwesenheit von TipTop Cleaners bei diesem separaten Termin gewünscht oder erforderlich, wird eine zusätzliche Anfahrtspauschale von CHF 60.– verrechnet.
Kosten für die Rücksendung oder Zustellung von Schlüsseln können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.
5. Haftung und Versicherung
TipTop Cleaners verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mitarbeitenden sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versichert.
Für nachweislich durch TipTop Cleaners verursachte Schäden haftet TipTop Cleaners im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für bereits vorhandene Schäden, normale Abnutzung, Materialermüdung, altersbedingte Schäden sowie Schäden aufgrund vorgeschädigter, ungeeigneter oder nicht fachgerecht montierter Materialien, Oberflächen oder Einrichtungen übernimmt TipTop Cleaners keine Haftung, sofern der Schaden nicht durch TipTop Cleaners verursacht wurde.
Erkennbare Schäden sind TipTop Cleaners unverzüglich nach deren Feststellung zu melden.
6. Stornierung und Vertragsbeendigung
Eine Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen; E-Mail ist ausreichend.
Bei einer Stornierung gelten folgende Kosten:
- mehr als 10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin: kostenlos;
- 4–9 Arbeitstage vor dem Termin: 15 % des vereinbarten Auftragswertes;
- 0–3 Arbeitstage vor dem Termin: bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes.
TipTop Cleaners kann die Ausführung eines Auftrags ablehnen oder einen bereits begonnenen Auftrag abbrechen, wenn erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen, wesentliche Angaben des Kunden falsch oder unvollständig waren oder der tatsächliche Zustand erheblich vom vereinbarten Leistungsumfang abweicht.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Fahrt-, Material- und sonstige Aufwendungen können in diesem Fall verrechnet werden.
7. Abgabegarantie
TipTop Cleaners gewährt eine Abgabegarantie für die ausdrücklich vereinbarten Reinigungsleistungen, sofern die Angaben des Kunden über Zustand und Verschmutzungsgrad des Objekts korrekt und vollständig sind.
Stellt sich vor oder während der Reinigung heraus, dass der tatsächliche Verschmutzungsgrad oder Arbeitsaufwand erheblich höher ist als vom Kunden angegeben bzw. bei der Offertstellung zugrunde gelegt, entfällt die Abgabegarantie automatisch.
Die Wohnungsabgabe muss innerhalb von 5 Kalendertagen nach Abschluss der Reinigung stattfinden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Berechtigte Beanstandungen bezüglich der vereinbarten Reinigungsleistungen werden im Rahmen der Abgabegarantie durch eine kostenlose Nachreinigung behoben.
TipTop Cleaners ist Gelegenheit zu geben, die beanstandeten Reinigungsmängel zu prüfen und die erforderliche Nachreinigung durchzuführen.
Sollte nach erfolgter Nachreinigung weiterhin Uneinigkeit darüber bestehen, ob ein Reinigungsmangel vorliegt, ist TipTop Cleaners berechtigt, einen unabhängigen Fachmann bzw. Gutachter zur Beurteilung beizuziehen.
Erweist sich die Reklamation aufgrund dieser unabhängigen Beurteilung als unbegründet, können die angemessenen Kosten der Beurteilung dem Kunden auferlegt werden.
8. Übergabeprotokoll, Reklamationen und Nachbesserung
Beanstandungen im Rahmen der Abgabegarantie müssen in einem professionell und detailliert erstellten Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Die beanstandeten Reinigungsmängel müssen darin konkret und nachvollziehbar beschrieben sein.
Das Übergabeprotokoll ist TipTop Cleaners spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Wohnungsabgabe schriftlich zu übermitteln, damit eine allfällige Nachbesserung rechtzeitig organisiert und durchgeführt werden kann.
TipTop Cleaners ist Gelegenheit zu geben, die konkret beanstandeten Reinigungsmängel zu prüfen und im Rahmen der Abgabegarantie kostenlos nachzubessern.
Wird TipTop Cleaners innerhalb dieser Frist kein entsprechendes Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll mit konkret dokumentierten Reinigungsmängeln übermittelt, gilt die Reinigungsleistung im Rahmen der Abgabegarantie als abgenommen und die Abgabegarantie als erfüllt. Weitere Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung aus der Abgabegarantie entfallen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass TipTop Cleaners zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt erhält und die für die Reinigung notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind.
Der Kunde hat TipTop Cleaners vor Beginn der Arbeiten über bekannte Schäden, Defekte sowie empfindliche oder besonders zu behandelnde Materialien und Oberflächen zu informieren.
Zusätzlicher Aufwand oder Verzögerungen aufgrund fehlenden Zugangs, fehlender Schlüssel oder nicht mitgeteilter wichtiger Informationen können zusätzlich verrechnet werden.
10. Schlüssel
Übergebene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt und ausschliesslich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet.
Nach Abschluss des Auftrags werden die Schlüssel nach Vereinbarung zurückgegeben, hinterlegt oder auf Wunsch des Kunden versandt.
Die Kosten für einen gewünschten Versand trägt der Kunde.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
Daten können an Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung, IT-Bereitstellung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von TipTop Cleaners.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bemühen sich die Parteien nach Möglichkeit um eine einvernehmliche Lösung.
Für den Gerichtsstand gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, befindet sich der Gerichtsstand am Sitz der Halberg Group GmbH.
13. Schlussbestimmungen und Zustimmung zu den AGB
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Kunde wird vor Vertragsschluss auf die geltenden AGB hingewiesen. Mit Annahme der Offerte bzw. Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass ihm die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser AGB gegeben wurde.
TipTop Cleaners / Halberg Group GmbH
Fallenacker 2, 5504 Othmarsingen, Schweiz
info@tiptopcleaners.ch
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www.tiptopcleaners.ch